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Wir stellen Energieausweise
im Kreis Musterbach aus

Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie im Kreis Musterbach?
Wir erstellen den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis für Wohn- und Gewerbegebäude, basierend auf Verbrauchs- oder Bedarfswerten, und beraten Sie zu möglichen energetischen Optimierungen.

Wer sein Haus im Kreis Musterbach vermieten oder verkaufen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, potenziellen Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Auch bei Neubauten ist dieser Nachweis verpflichtend. Zudem gilt: Energieausweise verlieren nach zehn Jahren ihre Gültigkeit und müssen rechtzeitig erneuert werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Als Schornsteinfegerbetrieb im Kreis Musterbach sind wir mit Ihrer Heizungsanlage, den baulichen Gegebenheiten und dem energetischen Zustand Ihres Gebäudes bestens vertraut. Viele Daten liegen uns bereits aus früheren Prüfungen vor – dadurch sparen Sie Zeit und doppelte Wege. Wir erstellen Ihren Energieausweis effizient, praxisnah und unabhängig – ein Vorteil, den externe Anbieter nicht bieten können.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Energieausweises:
  • den bedarfsorientierten Energieausweis und

  • den verbrauchsorientierten Energieausweis.

Obwohl sie optisch ähnlich sind, sind sie nicht direkt vergleichbar. Besonders ältere Energieausweise entsprechen häufig nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Ein Gebäude, das früher im gelben Mittelfeld lag, kann heute bereits als ineffizient im roten Bereich eingestuft werden.

Sie fragen sich, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude im Kreis Musterbach der richtige ist? Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen den passenden Nachweis – rechtssicher, effizient und aus einer Hand

Bedarfsorientierter Ausweis

Für nicht modernisierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein „bedarfsorientierter Energieausweis“ gesetzlich vorgeschrieben.

Ein qualifizierter Energieberater berechnet den „Endenergiebedarf“ des Gebäudes anhand verschiedener Faktoren, darunter Baujahr, Gebäudedaten, der energetische Zustand der Gebäudehülle und das Heizsystem. Dieser Wert gibt an, wie viel Energie unter standardisierten Bedingungen jährlich pro Quadratmeter für Heizung und Warmwasser benötigt wird – unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.

Verbrauchsorientierter Ausweis


Für modernisierte oder nach dem 1. November 1977 errichtete Gebäude sowie für Wohnhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten kann alternativ ein „verbrauchsorientierter Energieausweis“ ausgestellt werden.

Dieser dokumentiert den „tatsächlichen Endenergieverbrauch“ für Heizung und, falls zentral vorhanden, auch für Warmwasser – gemessen in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Grundlage für die Berechnung sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Zusätzlich fließen Faktoren wie Leerstände oder der Betrieb weiterer Feuerstätten, etwa Kaminöfen, in die Bewertung ein. Da der Verbrauchsausweis das Heizverhalten der Bewohner direkt widerspiegelt, kann er je nach Nutzung des Gebäudes variieren.

Welche Informationen nehmen wir bei Ihnen auf?


Seit 2014 muss der Energieausweis neben der Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) auch wichtige Informationen zur Energieeffizienzklasse, gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Dazu gehören unter anderem Hinweise darauf, welche Sanierungen sinnvoll sind oder bei einem Eigentümerwechsel verpflichtend umgesetzt werden müssen – etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Austausch eines veralteten Heizkessels.

Für eine präzise Bewertung nehmen wir bei Ihnen vor Ort folgende Angaben auf:

Bedarfsorientierter
Energieausweis

Ausstellung Energieausweis

Preisbeispiel für ein Einfamilienhaus
auf anfrage
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Verbrauchsorientierter
energieausweis

Ausstellung Energieausweis

Preisbeispiel für ein Einfamilienhaus
auf anfrage
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Mehr Informationen zur Energieberatung

Für weiterführende Informationen rund um Energieeffizienz, gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die offiziellen Informationsseiten öffentlicher Institutionen:


Diese Links führen ausschließlich zu offiziellen Informationsangeboten öffentlicher Einrichtungen. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und enthalten keine Werbung oder Trackingelemente.