Wir stellen Energieausweise
im Kreis Musterbach aus
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihre Immobilie im Kreis Musterbach?
Wir erstellen den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis für Wohn- und Gewerbegebäude, basierend auf Verbrauchs- oder Bedarfswerten, und beraten Sie zu möglichen energetischen Optimierungen.
Wer sein Haus im Kreis Musterbach vermieten oder verkaufen möchte, ist gesetzlich verpflichtet, potenziellen Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Auch bei Neubauten ist dieser Nachweis verpflichtend. Zudem gilt: Energieausweise verlieren nach zehn Jahren ihre Gültigkeit und müssen rechtzeitig erneuert werden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Als Schornsteinfegerbetrieb im Kreis Musterbach sind wir mit Ihrer Heizungsanlage, den baulichen Gegebenheiten und dem energetischen Zustand Ihres Gebäudes bestens vertraut. Viele Daten liegen uns bereits aus früheren Prüfungen vor – dadurch sparen Sie Zeit und doppelte Wege. Wir erstellen Ihren Energieausweis effizient, praxisnah und unabhängig – ein Vorteil, den externe Anbieter nicht bieten können.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Energieausweises:
den bedarfsorientierten Energieausweis und
den verbrauchsorientierten Energieausweis.
Obwohl sie optisch ähnlich sind, sind sie nicht direkt vergleichbar. Besonders ältere Energieausweise entsprechen häufig nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Ein Gebäude, das früher im gelben Mittelfeld lag, kann heute bereits als ineffizient im roten Bereich eingestuft werden.
Sie fragen sich, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude im Kreis Musterbach der richtige ist? Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen den passenden Nachweis – rechtssicher, effizient und aus einer Hand
Bedarfsorientierter Ausweis
Für nicht modernisierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ein „bedarfsorientierter Energieausweis“ gesetzlich vorgeschrieben.
Ein qualifizierter Energieberater berechnet den „Endenergiebedarf“ des Gebäudes anhand verschiedener Faktoren, darunter Baujahr, Gebäudedaten, der energetische Zustand der Gebäudehülle und das Heizsystem. Dieser Wert gibt an, wie viel Energie unter standardisierten Bedingungen jährlich pro Quadratmeter für Heizung und Warmwasser benötigt wird – unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.
Verbrauchsorientierter Ausweis
Für modernisierte oder nach dem 1. November 1977 errichtete Gebäude sowie für Wohnhäuser mit mehr als vier Wohneinheiten kann alternativ ein „verbrauchsorientierter Energieausweis“ ausgestellt werden.
Dieser dokumentiert den „tatsächlichen Endenergieverbrauch“ für Heizung und, falls zentral vorhanden, auch für Warmwasser – gemessen in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Grundlage für die Berechnung sind die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Zusätzlich fließen Faktoren wie Leerstände oder der Betrieb weiterer Feuerstätten, etwa Kaminöfen, in die Bewertung ein. Da der Verbrauchsausweis das Heizverhalten der Bewohner direkt widerspiegelt, kann er je nach Nutzung des Gebäudes variieren.
Welche Informationen nehmen wir bei Ihnen auf?
Seit 2014 muss der Energieausweis neben der Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) auch wichtige Informationen zur Energieeffizienzklasse, gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen und Modernisierungsempfehlungen enthalten. Dazu gehören unter anderem Hinweise darauf, welche Sanierungen sinnvoll sind oder bei einem Eigentümerwechsel verpflichtend umgesetzt werden müssen – etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Austausch eines veralteten Heizkessels.
Für eine präzise Bewertung nehmen wir bei Ihnen vor Ort folgende Angaben auf:
- Gebäudedaten wie Baujahr und alle Flächendaten
- Wir erfassen detaillierte Informationen zu Ihrer Heizungsanlage, darunter Alter und Art des Heizsystems, den verwendeten Brennstoff (z. B. Öl oder Gas) sowie die Art der Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral). Zudem berücksichtigen wir zusätzliche Feuerstätten wie Kaminöfen und prüfen die letzte Messbescheinigung des Schornsteinfegers, um eine präzise Einschätzung des Energieverbrauchs und der Effizienz Ihres Gebäudes zu gewährleisten.
- Wir erfassen zudem alle bereits durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie die Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecken sowie den Austausch von Fenstern und Türen. Diese Maßnahmen haben einen direkten Einfluss auf die Energieeffizienz Ihres Gebäudes und fließen in die Berechnung des Energieausweises mit ein.
- Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder Lüftungsanlagen
- Bei Verbrauchsausweisen: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
Bedarfsorientierter
Energieausweis
Verbrauchsorientierter
energieausweis
Mehr Informationen zur Energieberatung
Für weiterführende Informationen rund um Energieeffizienz, gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten empfehlen wir Ihnen die offiziellen Informationsseiten öffentlicher Institutionen:
- Deutsche Energie-Agentur (dena): Energieeffizienz im Gebäudebereich
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Energieeffizienz und Klimaschutz
- Zentralinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV)
Diese Links führen ausschließlich zu offiziellen Informationsangeboten öffentlicher Einrichtungen. Sie dienen der allgemeinen Orientierung und enthalten keine Werbung oder Trackingelemente.
